Update 2024: Was du als Handwerker über den Mindestlohn wissen solltest

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Faire Vergütung oder Kostentreiber? Der Mindestlohn ist ein viel und kontrovers diskutiertes Thema. Einerseits soll er die arbeitende Bevölkerung vor Ausbeutung schützen. Andererseits limitiert er Unternehmen, indem er für hohe Produktionskosten sorgt. Gerade im internationalen Wettbewerb entstehen so für Handwerker handfeste Nachteile. In diesem Artikel klären wir über den Mindestlohn in Deutschland auf und zeigen dir, wie dein Betrieb mithilfe digitaler Maßnahmen trotzdem wirtschaftlich erfolgreich bleiben kann.

In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn seit nunmehr acht Jahren. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle erwerbstätigen Menschen ihren Lebensunterhalt mit eigener Hände Arbeit bestreiten können – ohne dafür staatliche Hilfen in Anspruch nehmen zu müssen. Betroffen von den Regelungen des Mindestlohns sind laut des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse (Stand Februar 2023). Das sind etwa doppelt so viele wie bei seiner Einführung im Jahr 2015. Der Mindestlohn markiert flächendeckend die unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu zählen auch Minijobberinnen und Minijobber. Ausgenommen sind lediglich Personengruppen wie Auszubildende oder Langzeitarbeitslose sowie teilweise Praktikantinnen und Praktikanten.

Die Mindestlohnkommission

Die Höhe des Mindestlohns wird grundsätzlich von der Mindestlohnkommission festgelegt und nur in Ausnahmefällen vom Gesetzgeber bestimmt, so wie bei der Erhöhung auf 12 Euro. Die Kommission besteht aus einer bzw. einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von den Spitzenverbänden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgeschlagen werden, sowie zwei unabhängigen wissenschaftlichen Beraterinnen / Beratern, wobei letztere nicht stimmberechtigt sind. Die Mindestlohnkommission schlägt die Anpassungen vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich werden.

Wie wird der Mindestlohn festgelegt?

Bei der Berechnung des Mindestlohns spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Berücksichtigt werden beispielsweise die Inflation, das durchschnittliche Einkommen und die Lebenshaltungskosten. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto je Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche kommen Beschäftigte damit auf einen Bruttolohn von 2.151,00 Euro im Monat (Mindestlohn-Rechner). Von der Erhöhung profitierten rund 5,8 Millionen Arbeitnehmer. 

Zusätzlich muss bei der Festlegung des Mindestlohns in Deutschland auch die EU-Mindestlohnrichtlinie von Oktober 2022 berücksichtigt werden. Die EU-weite Regelung soll zu einer einheitlichen Bezahlung in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten führen. 

Mindestlohn-Verstöße

Unternehmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, drohen erhebliche Konsequenzen, die mitunter existenzbedrohend sein können. Dazu zählen unter anderem empfindliche Bußgelder. Deren Höhe wiederum hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Beschäftigten, der Dauer des Verstoßes und seiner Schwere. Die Geldbuße kann bis zu 500.000 Euro betragen. Verstöße gegen die Dokumentationspflichten, beispielsweise der Dokumentation der Arbeitszeit, können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. 

Darüber hinaus haben die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachzahlung des zu wenig gezahlten Lohns. Schwerwiegend ist zudem ein möglicher Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, über die viele Handwerksbetriebe einen Teil ihres Umsatzes erwirtschaften.

Mindestens genauso wie die wirtschaftlichen Sanktionen müssen Betriebe überdies den drohenden Imageschaden fürchten, wenn sie gegen die Regularien zum Mindestlohn verstoßen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann sich dies kein Handwerksunternehmen leisten. Denn schnell spricht sich der Verstoß rum. Neue, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen, wird dann zur Herkulesaufgabe. Zudem kann sich das schlechte Image langfristig negativ auf das Geschäft und auf die Kundenbindung auswirken.

Haftung bei Subunternehmern

Wichtig zu wissen: Du haftest auch dafür, wenn deine Subunternehmer sich nicht an den Mindestlohn halten. Du solltest daher immer prüfen, ob ein Unternehmen, das du mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragst, den gesetzlichen Mindestlohn beachtet. Diese Auftraggeberhaftung gilt bereits seit vielen Jahren im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG, § 14), weshalb das Mindestlohngesetz (MiLoG) auf diese bewährte Regel zurückgreift (§ 13).

Maßnahmen für deinen Erfolg

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Da Verstöße nicht nur schlecht fürs Geschäft, sondern auch für das eigene Image sind, solltest du den Mindestlohn daher in deinen Geschäftsstrategien vollumfänglich berücksichtigen. Um trotz dieses Kosten-Nachteils wirtschaftlich erfolgreich zu sein, empfiehlt es sich, dass du das Maximum aus all deinen Geschäftsprozessen herausholen. Aber wie kann das gelingen? Die „Zauberworte“ hier heißen Effizienz und Prozessoptimierung. Du musst also dafür sorgen, dass die Arbeitszeit von jedem Mitarbeiter so gut wie möglich ausgenutzt wird. Dazu gibt es verschiedene digitale Lösungen, die viele Arbeitsschritte verkürzen bzw. beschleunigen.

Einige Beispiele hierfür sind:  

  • eine Einsatzplanung für Mitarbeiter, um freie Kapazitäten zu entdecken und Leerlauf zu vermeiden 
  • eine Software für die Erstellung von Angeboten und Rechnungen, um im Büro mehr in weniger Zeit zu schaffen 
  • ein Dokumentenmanagementsystem für eine einfachere Ablage und Bearbeitung von elektronischen Dokumenten, um Zeit im Büro zu sparen 
  • eine digitale Zeiterfassung für weniger Verwaltungsaufwand im Büro und zur Dokumentation der Arbeitszeiten deiner Mitarbeiter 
  • eine digitale Termin- und Aufgaben-Planung zur besseren Koordination deines Teams 
  • digitale Schnittstellen zu Großhändlern und Lieferanten, um dein Bestellwesen zu vereinfachen 

Fazit: Lasse dich vom Mindestlohn nicht ausbremsen!

Für dich führt kein Weg am Mindestlohn vorbei, denn dieser ist schließlich gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße dagegen können dich teuer zu stehen kommen: Neben hohen Geldbußen droht auch eine Beschädigung deines Ansehens. Das gilt ebenfalls, wenn sich die von dir beauftragten Subunternehmern nicht an den Mindestlohn halten – hier greift die Auftraggeberhaftung.

Auch wenn der stetig steigende Mindestlohn sich auf deine Preisfindung auswirkt, kannst du dennoch für den wirtschaftlichen Erfolg deines Betriebes sorgen: Der Schlüssel hierzu liegt in der Optimierung deiner Prozesse, damit die Arbeitszeit in deinem Betrieb bestmöglich genutzt und so mehr Umsatz pro Mitarbeiter pro Stunde generiert werden kann. Passende Softwarelösungen können dich dabei unterstützen, besonders, wenn die verschiedenen Tools harmonisch ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Je stärker du deinen Umsatz durch beschleunigte und verschlankte digitale Abläufe verbessern kannst, desto weniger fallen also die Mehrkosten, die durch den Mindestlohn entstehen, ins Gewicht.
Mehr Informationen zum Thema Mindestlohn stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf folgender Website bereit: 

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

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Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert und zum Zeitpunkt der Entstehung des Textes als korrekt erachtet. Für den Inhalt übernehmen wir jedoch weder Haftung noch Garantie. Bitte informiere dich auch bei anderen Stellen über das beschriebene Thema und treffe Entscheidungen nicht allein auf Basis dieses Beitrages. Eventuell im Text vorhandene Wertungen sind als persönliche Meinungsäußerungen zu verstehen. Beachte weiterhin: Die Craftview Software GmbH darf und kann keine Rechts- und Steuerberatung leisten.

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