Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde bereits 2020 als Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze erlassen. Am 8. September 2023 stimmte der Deutsche Bundestag für die – teils heftig umstrittene – zweite Novelle des GEG. Der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung ist nun gesetzlich verankert.
Das Ziel ist, die Wärmewende schneller voranzutreiben und 2045 klimaneutral zu sein. Das Gesetz nennt viele Fristen, Ausnahmen und Übergangsregelungen. Was du als Handwerker – vor allem, wenn du aus der Sanitär-, Heizungs- und Klima-Branche kommst – jetzt wissen solltest, um deine Kunden gut beraten zu können, erfährst du hier.
Das Wichtigste vorab: Bestehende Heizungen können weiter betrieben, kaputte repariert werden. Insofern kannst du deine Kunden beruhigen. Darüber hinaus gibt das neue Gebäudeenergiegesetz – auch Heizungsgesetz genannt –das unmissverständliche Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Etwaige soziale Härten sollen mittels Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Förderung abgefedert werden.
Das GEG stellt übrigens auch Anforderungen an andere Bauelemente – und nicht nur an Heizungen. Das betrifft hauptsächlich die Dämmung von Dächern, Decken, Wänden, Bodenplatten und Fenstern. Daher müssen sich auch andere Gewerke mit dem Gesetz zeitnah auseinandersetzen. Im Folgenden konzentrieren wir uns aber auf die relevanten Aspekte im Bereich SHK.
Verschiedene Optionen für Heizungen
Wenn dein Kunde auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie umsteigen möchte, hat dieser verschiedene technologische Möglichkeiten:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Energie-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie.
- Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)
Für bestehende Gebäude sind mit Biomasseheizung und Gasheizung außerdem weitere Optionen vorgesehen. Bei der Gasheizung müssen allerdings nachweislich erneuerbare Gase genutzt werden können – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.
In diesem Zusammenhang werden die Kommunen verpflichtet, bis spätestens 2028 verbindliche, auf ihre jeweiligen Gegebenheiten zugeschnittenen Wärmeplanungen vorzulegen. Daraus muss hervorgehen, in welchen Stadtteilen künftig ein Fernwärme-, Biogas- oder Wasserstoffnetz zur Verfügung stehen wird. Solange es diese Wärmeplanung nicht gibt, müssen die ansässigen Eigentümer bestehender Immobilien das GEG nicht beachten. De facto wird so die Pflicht, auch in Bestandsimmobilien nur klimagerechte Wärmequellen neu einzubauen, in vielen Fällen von 2024 auf 2028 verschoben.
Da der rechnerische Nachweis des Erneuerbaren-Anteils (mindestens 65 Prozent) ausreicht, eröffnet das Gesetz zudem Raum für individuelle Lösungen, also Kombinationen der verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten.
Fragen und Antworten zum neuen Gebäudeenergiesetz
Ohne Zweifel: Das Gebäudeenergiesetz wird in den Medien, der Politik und der Bevölkerung kontrovers diskutiert. Bei denen, die es unmittelbar betrifft, sorgt es zudem für Unsicherheit und viele Fragen. Damit du deine Kunden optimal beraten kannst, beantworten wir nun die wichtigsten Fragen:
Gibt es einen Zwang bestehende, funktionierende Heizungen vorzeitig zu ersetzen?
Prinzipiell: Nein. Funktionierende Heizungen können ohne jede Einschränkung weiterbetrieben und im Bedarfsfall auch repariert werden. Erst wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, greifen die GEG-Vorgaben für den Einbau und Betrieb einer neuen Heizung. Es gibt tatsächlich eine Austauschpflicht für Öl-Und Gasheizungen, die weder einen Brennwert- noch einen Niedertemperaturkessel haben und die älter als 30 Jahre sind. Allerdings werden heute kaum noch solche Geräte eingesetzt.
Wie sinnvoll ist der Einbau einer Öl- oder Gasheizung jetzt noch?
Da die Kosten für fossile Brennstoffe in absehbarer Zeit massiv steigen dürften, erscheint es mehr als fraglich, ob sich eine Investition in eine Öl- oder Gasheizung noch rechnet. Zwar kostet eine Wärmepumpe aktuell noch deutlich mehr als eine Gasheizung, ihre Betriebskosten sind im Schnitt jedoch um 30 Prozent niedriger – in Kombination mit Solar sogar um bis zu 60 Prozent. Das sollte dein Kunde bedenken.
Welche Regelungen kommen auf Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Häuser zu?
Wer seine Heizung nach Inkrafttreten des GEG austauschen will oder muss, weil sie kaputt ist, kann sich – solange keine Wärmeplanung vorliegt – für jede Heizungsoption entscheiden, auch wenn gerade Öl- und Gasheizungen bestimmte Auflagen erfüllen müssen: ab 2029 ist ein stetig wachsender Anteil an Erneuerbaren Energien vorgeschrieben, der 2045 100 Prozent beträgt. Gibt es bereits eine Wärmeplanung und sieht diese den Bau oder Ausbau eines klimaneutralen Gasnetzes vor, ist auch der Einbau einer Gastherme erlaubt, die später auf Wasserstoff umgerüstet werden kann. Ist kein solches Netz vorgesehen, darf nur noch dann eine Gasheizung eingebaut werden, wenn diese zu 65 Prozent mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden kann. Um diese Vorgabe zu erfüllen, müssten die Hauseigentümer im Zweifel einen Gastank in ihren Garten setzen.
Welche Regelungen gelten für Neubauten?
Bauvorhaben in Neubaugebieten müssen vom 1. Januar 2024 mit Heizungen ausgestattet werden, die die 65-Prozent-Vorgabe des GEG voll und ganz erfüllen. Wird mit dem Neubau eine Baulücke in einer Straße geschlossen, die nicht zu einem Neubaugebiet gehört, ist frühestens 2026 eine derartige Heizung verpflichtend.
Welche Förderungen gibt es?
Der Staat fördert den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Es gibt eine Grundförderung mit 30 Prozent, einen 30-prozentigen einkommensabhängigen Bonus sowie einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent, wenn der Umstieg bis Ende 2028 erfolgt. Die Förderungen können auf maximal 70 Prozent aufaddiert werden. Mehr dazu findest du hier.
Zertifizierte Energieberatung
So gut du auch selbst informiert bist, falls du kein zertifizierter Energieeffizienz-Experte bist, solltest du deinen Kunden zusätzlich zu deiner Beratung noch die Unterstützung eines entsprechenden Profis ans Herz legen. Die spezielle Beratung kann sich dein Kunde über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude fördern lassen. Passende Experten lassen sich hier finden.
Fazit: Das Gebäudeenergiegesetz bringt Bewegung auf den Markt
Ob aus ideellen Gründen, durch die zahlreichen, attraktiven Förderungen oder infolge der zeitlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes: Erneuerbare Energietechniken werden sich im Gebäudesektor über kurz oder lang durchsetzen. Du solltest mit deinem Handwerksbetrieb selbst gut auf das Thema vorbereitet sein und dich immer auf dem Laufenden halten. Auch deine Mitarbeiter sollten sich in diesem Bereich fort- und weiterbilden, damit du deinen Kunden immer den besten Service bieten kannst.
Lies mehr zum Gebäudeenergiegesetz in diesem Artikel der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
Mehr Information zum Energiewechsel findest du beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html